Betreten des Schulhofes erst ab 07:45 Uhr
Die Schulleitung weist darauf hin, dass das Betreten des Schulhofes aus versicherungstechnischen Gründen morgens erst ab 07:45 Uhr gestattet ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich diejenigen Schülerinnen und Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen. Eine am ersten Schultag erfolgte Belehrung wird in den nächsten Tagen wiederholt.
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