Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Aufgrund der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich ab 26.04.2021 für den Präsenzunterricht auch an unserer Schule folgende Änderungen: „Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die zweimal wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schüler sowie das gesamte pädagogische Personal, dem ein konkretes Testangebot gemacht

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