Die Schulleitung weist darauf hin, dass das Betreten des Schulhofes aus versicherungstechnischen Gründen morgens erst ab 07:45 Uhr gestattet ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich diejenigen Schülerinnen und Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen. Eine am ersten Schultag erfolgte Belehrung wird in den nächsten Tagen wiederholt.